Mikroskopie von DNA Rechtsverbindliche Grundlage für das Studium ist die Prüfungsordnung des konsekutiven Bachelor/Master Studiengangs Materialphysik. Die auf dieser Webseite gegebenen Informationen sind nach besten Wissen korrekt aus der Prüfungsordnung entnommen, bei Fehlern ergibt sich daraus aber kein Rechtsanspruch.

Stundenpläne können im UnivIS für die aktuellen Fachsemester abgerufen werden. (Unter "Vorlesungsverzeichnis"->"Naturwissenschaftliche Fakultät"->"Physik"->"Bachelor Materialphysik" (Physik-Seite unten). Andere als das aktuelle Semster können über die Semesterwahl oben rechts erreicht werden.)

Für das folgende sind die Erläuterungen zu den einzelnen Fächern und Begriffen nützlich.

In der Regel umfasst das Bachelorstudium der Materialphysik die in nach-stehender Tabelle aufgeführten Module. Davon ist eine Auswahl gemäß §29 PO erfolgreich abzuschließen. Umfang und ECTS Punkte einzelner Module können von den in der Tabelle dargestellten abweichen.

"nur Studienleistung" bedeutet, dass in dem Modul keine Prüfung abgelegt werden muss, wohl aber die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt sein muss.
Modulname Kürzel ECTS SWS(1) Ge-
wicht(2)
Bemerkungen
1. Fachsemester
Experimentalphysik 1+2: Teil 1: Mechanik(a) EP-12 6 0 Teil 2 im 2.Fachsemester, schriftl. Teilprüfung im 1.FS
Rechenmethoden der Physik, Teil 1(a) RMP20Teil 2 im 2.Fachsemester, nur Studienleistung
Grundpraktikum 1, Teil 1(a) GP-120Teil 2 im 2.Fachsemesterm, nur Studienleistung
Mathematik für Materialphysiker 1:
(Kurs B1)
MMAT-B17.560(3)
Werkstoffe u. ihre Struktur
(Studiengang Werkstoffwissenschaften, Nanotechnologie)
WW-154 0(3), siehe CHE-2
Allgemeine und anorganische Chemie
(f. Stud. mit Nebenfach Chemie)
CHE-154 0(3), siehe CHE-2
Soft Skills
(Schlüsselqualifikationen)
2.51 0(3)
2. Fachsemester
Experimentalphysik 1+2: Wärmelehre und Elektrodynamik EP-121560(3)
Rechenmethoden der Physik, Teil 2 RMP520nur Studienleistung
Grundpraktikum 1, Teil 2 GP-1530(3)
Theoretische Physik 1: Mechanik TP-11070(3)
Mathematik für Materialphysiker 2 MMAT-B27,560(3)
Mech. Eigenschaften von Werkstoffen
(Studiengang Nanotechnologie)
B10-NT2.520(3)siehe CHE-2
Organische Chemie CHE-22.530mindestens 12.5 ECTS aus WW-1, B10-NT, CHE-1, CHE-2 erforderlich
Grundlagen- u. Orientierungsprüfung:
Insgesamt Nachweis von 30 ECTS ohne Soft Skills nach dem 2.FS, darunter GP-1 und eins der Module MMAT-B1, MMAT-B2,oder TP-1.
3. Fachsemester
Experimentalphysik 3 für Materialphysiker:
Atom- und Moleküphysik
EP-MAT37.561(3)
Theoretische Physik 2 für Materialphyisker:
Theorie der Felder und Quanten
TP-MAT21071(3)
Mathematik für Materialphysiker 3 MMAT-B37.561(3)
Grundpraktikum 2 GP-256P0(3), nur Studienleistung
Materialwissenschaftliches Wahlfach 1 MW-154 1siehe MW-3
4. Fachsemester
Experimentalphysik 4 für Materialphysiker:
Festkörperphysik
EP-MAT47.561(3)
Physikalisches Experimentieren 1 (Elektronikpraktikum) PE-11061(3)
Theoretische Physik 3 für Materialphysiker:
Vielteilchenphänomene
TP-MAT31071(3)
Materialwissenschaftliches Wahlfach 2 MW-254 1siehe MW-3
Kolloquium Experimentalphysik(b) EP-K-MAT7,52(3)
5. Fachsemester
Physikalisches Wahlfach 1 PW-1-MAT531Aus Bereich "Kondensierte Materie", siehe PW-3-MAT
Physikalisches Wahlfach 2 PW-2-MAT531Aus Bereich "Kondensierte Materie", siehe PW-3-MAT
Physikalisches Experimentieren 2 PE-2551(3)
Computerphysik und numerische Methoden CPNM541(3)
Materialwissenschaftliches Wahlfach 3 MW-3106 1Nachweis von 15 ECTS aus MW-1 bis MW-3 darunter ein Praktikum,
10 ECTS der 15 ECTS aus Angebot Dept. Werkstoffwissenschaften
6. Fachsemester
Physikalisches Wahlfach 3 PW-3-MAT531Nachweis von 10 ECTS aus PW-1-MAT bis PW-3-MAT
Materialphysikalisches Seminar PS-MAT521(3)
Bachelorarbeit BA-1102(3)
Bachelorkolloquium BA-252(3)
(1) SWS = Semesterwochenstunden (3) Diese Module müssen für das Bestehen der Bachelorprüfung erfolgreich absolviert werden. (§29 PO)
(2) Gewichtung, mit der die Module entsprechend Anlage 1 PO in die Bachelornote eingehen. Gewicht 0 bedeutet, dass das entsprechende Modul nicht zur Bachelornote beiträgt.
(a) Module ohne Angabe von ECTS-Punkten werden im jeweils darauf folgenden Semester abgeschlossen. (b) Das Kolloquium Experimentalphysik (Modulübergreifende Prüfung) findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.